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Minggu, 13 April 2014

er Entdeckung Eigentum des Landes werden (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz SA). Damit war er für de

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Die Himmelsscheibe wurde von Henry Westphal und Mario Renner, zwei Raubgräbern, entdeckt, die sie zunächst für das Mittelteil eines Schildes hielten. Die illegal agierenden Sondengänger arbeiteten dabei mit einem Metalldetektor.[11]
Schon einen Tag nach der Ausgrabung der Gegenstände erhielten Westphal und Renner 31.000 DM von einem Kölner Händler für den gesamten Hortfund. Über Mittelsmänner sollte der Fund 1999 in Berlin, später auch in München für eine Million DM verkauft werden, doch es sprach sich herum, dass er rechtmäßig dem Land Sachsen-Anhalt gehörte. In Sachsen-Anhalt galt (und gilt) ein Schatzregal, wonach Bodenfunde mit der Entdeckung Eigentum des Landes werden (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz SA). Damit war er für den seriösen Kunsthandel wertlos. Bis 2001 wechselte er dennoch mehrmals den Besitzer, zuletzt für über 200.000 DM an ein später verhaftetes Hehlerpaar.
Auf Initiative des Kultus- und des Innenministeriums sowie des Landesamtes für Archäologie von Sachsen-Anhalt konnte Kontakt zu den Hehlern, die die Scheibe schließlich für 700.000 DM auf dem Schwarzmarkt angeboten hatten, aufgenommen werden. Der Landesarchäologe Harald Meller traf sich am 23. Februar 2002 als vermeintlicher Kaufinteressent mit ihnen in einem Hotel in Basel. Dort konnten die Himmelsscheibe von der Schweizer Polizei sichergestellt und die Hehler, eine Museumspädagogin und ein Lehrer, verhaftet werden. Auch die Begleitfunde wurden gesichert.
Die Raubgräber konnten später ebenfalls gefasst werden und machten Angaben zum Fundort, die sich durch kriminaltechnische Untersuchungen bestätigen ließen. Sie wurden im September 2003 in Naumburg (Saale) vor Gericht gestellt und erhielten eine viermonatige Bewährungsstrafe bzw. eine zehnmonatige Freiheitsstrafe. Die Angeklagten strengten daraufhin ein Berufungsverfahren an, in dem sie wegen Fundunterschlagung und Hehlerei zu Bewährungsstrafen von einem Jahr bzw. sechs Monaten verurteilt wurden. Das Gericht sah dabei die Echtheit der Scheibe als erwiesen an.
Die Gerichte mussten ein weiteres Mal befasst werden, und zwar im Hinblick auf den Markenschutz. Nachdem die Scheibe am 25. September 2002 der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz vorgestellt worden war, meldete am 27. September 2002 eine Privatperson zwei Wort-Bildmarken, die die „Himmelsscheibe“ in stilisierter Form nebst

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